Offenlegungen

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Die fristgerechte und korrekte Offenlegung von Jahresabschlüssen ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtend – und kann bei Versäumnissen zu Bußgeldern und Reputationsverlust führen. Unsere Interim-Fachkräfte übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung des Offenlegungsprozesses – termingerecht, formgenau und revisionssicher.

Wir bereiten die Abschlüsse so auf, dass sie den Anforderungen des Bundesanzeigers sowie ggf. Konzernvorgaben entsprechen. Ob elektronische Übermittlung via E-Bilanz, Erstellung offenzulegender Dokumente (z. B. Bilanz, GuV, Anhang) oder die Überwachung von Fristen – wir behalten alles im Blick und übernehmen die Kommunikation mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Behörden.

Auch bei Sonderfällen wie verspäteter Offenlegung, Korrekturen oder Veröffentlichungen bei Unternehmensveränderungen (Fusion, Umfirmierung etc.) sind wir mit dem nötigen Know-how ausgestattet. Unser Ziel: ein rechtssicherer, reibungsloser Offenlegungsvorgang – ohne Mehraufwand für Ihre internen Ressourcen.

Sie suchen einen versierten Experten für Offenlegungen für ein Interim Accounting? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Dann lassen Sie uns unverbindlich sprechen und gemeinsam klären, wie wir Ihre Abschlüsse sicher auf Kurs bringen.

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